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   BSG, 10.06.1992 - 4 BA 22/92   

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BSG, 10.06.1992 - 4 BA 22/92 (https://dejure.org/1992,31506)
BSG, Entscheidung vom 10.06.1992 - 4 BA 22/92 (https://dejure.org/1992,31506)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 4 BA 22/92 (https://dejure.org/1992,31506)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 2/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Auch im Sozialrecht müssten alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Richters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, bevor eine gesetzliche Beweiserleichterung (Schätzung der Höhe eines Anspruchs) zum Tragen kommen könne (vgl BSG Beschluss vom 10.6.1992 - 4 BA 22/92 - RdNr 4) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 9/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Auch im Sozialrecht müssten alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Richters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, bevor eine gesetzliche Beweiserleichterung (Schätzung der Höhe eines Anspruchs) zum Tragen kommen könne (vgl BSG Beschluss vom 10.6.1992 - 4 BA 22/92 - RdNr 4) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 3/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Auch im Sozialrecht müssten alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Richters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, bevor eine gesetzliche Beweiserleichterung (Schätzung der Höhe eines Anspruchs) zum Tragen kommen könne (vgl BSG Beschluss vom 10.6.1992 - 4 BA 22/92 - RdNr 4) .
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 5/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Auch im Sozialrecht müssten alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Richters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, bevor eine gesetzliche Beweiserleichterung (Schätzung der Höhe eines Anspruchs) zum Tragen kommen könne (vgl BSG Beschluss vom 10.6.1992 - 4 BA 22/92 - RdNr 4) .
  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 286/19

    Kostenerstattungsanspruch: Beweismaßstab für den Zusammenhang zwischen

    Den allgemeinen Beweisgrundsätzen folgend müssen alle anspruchsbegründenden Tatsachen im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein (ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 10.06.1992, 4 BA 22/92, Urteile vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, vom 15.12.2016, B 5 RS 9/16 R, und vom 06.10.2020, B 2 U 9/19 R).
  • LSG Bayern, 07.09.2021 - L 20 KR 256/18

    Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine Absenkung des Beweismaßstabes bei

    Den allgemeinen Beweisgrundsätzen folgend müssen alle anspruchsbegründenden Tatsachen im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein (ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 10.06.1992, 4 BA 22/92, Urteile vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, vom 15.12.2016, B 5 RS 9/16 R, und vom 06.10.2020, B 2 U 9/19 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 715/16

    Berücksichtigung zusätzlicher Belohnung für Werktätige im Bergbau der DDR bzw.

    Sie führt aus, dass der vom BSG in den Entscheidungen vom 10. Juni 1992 (4 BA 22/92) und vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) zum Ausdruck gebrachte Beweismaßstab weder in Bezug auf den Anspruch auf Jahresendprämie noch in Bezug auf die Forderung von Bergmanntreuegeld erreicht bzw. erfüllt werde.
  • BSG, 04.08.2016 - B 5 RS 3/16 B
    Denn Glaubhaftmachung und Schätzung sind gesetzliche Beweiserleichterungen (vgl BSG Beschluss vom 10.6.1992 - 4 BA 22/92 - Juris RdNr 4; BGH Urteil vom 17.12.2014 - VIII ZR 87/13 - Juris RdNr 49), die jeweils unterschiedliche Anforderungen an das von den Gerichten anzulegende Beweismaß stellen (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R - Juris RdNr 20; BGH Urteil vom 5.11.2013 - VI ZR 527/12 - Juris RdNr 13).
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